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Artikel 006 GG

  • Weitergeleitet von „Art. 6 Abs. 1 GG“
  • juristi.Redaktion
  • 28. Januar 2021 um 21:18
  • 20. Januar 2026 um 14:21
  • 1.910 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • "Grundrecht auf Ehe; Kindeserziehung"

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

    • Grundrecht
    • Grundgesetz
    • Art. 6 GG
    • Kindeswohl
    • Ehefreiheit
    • Schutz der Ehe
    • Schutz der Familie
    • Elterngrundrecht
    • Kindeserziehung

(1) Die Ehe und die Familie sind echt wichtig und werden vom Staat besonders geschützt.

(2) Eltern haben das natürliche Recht und die wichtigste Aufgabe, sich um ihre Kids zu kümmern und sie zu erziehen. Der Staat passt darauf auf, dass sie das auch wirklich tun.

(3) Kinder dürfen nur dann gegen den Willen ihrer Eltern von der Familie getrennt werden, wenn es ein Gesetz gibt und die Eltern echt versagen oder die Kinder in Gefahr sind, verwahrlost zu werden.

(4) Jede Mutter hat das Recht auf Schutz und Unterstützung von der Gemeinschaft.

(5) Uneheliche Kinder sollen die gleichen Chancen für ihre Entwicklung und ihren Platz in der Gesellschaft bekommen wie eheliche Kinder.

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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