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§ 0948 ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 23. Januar 2021 um 23:32
  • 10. November 2025 um 20:43
  • 495 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Ersuchen um Einholung von Kontoinformationen

    (1) Zuständige Auskunftsbehörde gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 für die Einholung von Kontoinformationen ist das Bundesamt für Justiz.

    (2) Zum Zweck der Einholung von Kontoinformationen nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 darf das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO (der Abgabenordnung) bezeichneten Daten abzurufen (§ 93 Abs. 8 AO (der Abgabenordnung)).

    (3) Das Bundesamt für Justiz protokolliert die eingehenden Ersuchen um Einholung von Kontoinformationen gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014. Zu protokollieren sind ebenfalls die Bezeichnung der ersuchenden Stelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Abruf der in § 93b Abs. 1 AO (der Abgabenordnung) bezeichneten Daten und der Zeitpunkt des Eingangs dieser Daten sowie die Weiterleitung der eingegangenen Daten an die ersuchende Stelle. Das Bundesamt für Justiz löscht den Inhalt der eingeholten Kontoinformationen unverzüglich nach deren Übermittlung an die ersuchende Stelle; die Löschung ist zu protokollieren.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Beschluss
    • grenzüberschreitend
    • Ersuchen
    • vorläufige Kontopfändung
    • Kontopfändung
    • Beschlusserlass
    • § 948 ZPO
    • Kontoinformation

Anfrage nach Kontoinfos

(1) Die Behörde, die dafür zuständig ist, ist das Bundesamt für Justiz. Das regelt sich nach Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 655/2014.

(2) Wenn das Bundesamt für Justiz Kontoinfos braucht, kann es das Bundeszentralamt für Steuern um Hilfe bitten. Die holen dann bei den Banken die Daten ab, die in § 93b Abs. 1 AO (der Abgabenordnung) stehen.

(3) Das Bundesamt für Justiz hält fest, wann und von wem die Anfragen nach Kontoinformationen kommen. Dazu gehört auch, welche Daten abgerufen wurden und wann das passiert ist. Sobald die Infos an die anfragende Stelle weitergegeben wurden, löscht das Bundesamt die Kontoinfos sofort und dokumentiert auch diese Löschung.

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Kurz informiert - News

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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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