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§ 0313 ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 22. Januar 2021 um 22:39
  • 22. Juli 2025 um 22:21
  • 753 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Form und Inhalt des Urteils

    (1) Das Urteil enthält:

    1. die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;
    2. die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben;
    3. den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist;
    4. die Urteilsformel;
    5. den Tatbestand;
    6. die Entscheidungsgründe.

    (2) Im Tatbestand sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.

    (3) Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.

    • Urteil
    • Form
    • Zivilprozess
    • Urteilsformel
    • Tatbestand
    • Entscheidungsgründe
    • Inhalt
    • Landgericht
    • 1. Rechtszug
    • § 313 ZPO

Wie das Urteil aussieht und was drinsteht

(1) Im Urteil findest du:

  1. Wer die Parteien sind, wer sie vertritt und wer die Anwälte sind;
  2. Welches Gericht das Urteil gefällt hat und die Namen der Richter, die dabei waren;
  3. Das Datum, an dem die mündliche Verhandlung abgeschlossen wurde;
  4. Die Urteilsformel;
  5. Die wichtigsten Fakten des Falls;
  6. Die Gründe für die Entscheidung.

(2) Im Abschnitt über die Fakten sollten die Ansprüche und die dazugehörigen Argumente kurz und knackig zusammengefasst werden, wobei die Anträge hervorgehoben werden. Für die Details zum Sachverhalt und Streitstand verweisen wir auf die entsprechenden Dokumente und Protokolle.

(3) Die Entscheidungsgründe geben eine kurze Übersicht über die Überlegungen, die zur Entscheidung geführt haben, sowohl in Bezug auf die Tatsachen als auch auf das Recht.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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