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§ 0326 ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 7. Januar 2021 um 21:36
  • 10. August 2025 um 18:49
  • 492 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Rechtskraft bei Nacherbfolge

    (1) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, wirkt, sofern es vor dem Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig wird, für den Nacherben.

    (2) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, wirkt auch gegen den Nacherben, sofern der Vorerbe befugt ist, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen.

    • Urteil
    • Zivilprozess
    • Rechtskraft
    • Nacherbfolge
    • Landgericht
    • 1. Rechtszug
    • § 326 ZPO

Rechtskraft bei Nacherbfolge

(1) Wenn ein Urteil zwischen einem Vorerben und einer anderen Person zu einem Anspruch gegen den Vorerben oder zu einem Gegenstand, der zur Nacherbfolge gehört, gefällt wird und dieses Urteil vor dem Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig ist, gilt es auch für den Nacherben.

(2) Ein Urteil, das zwischen dem Vorerben und einem Dritten zu einem Nacherbfolge-Gegenstand getroffen wird, hat auch Auswirkungen auf den Nacherben, solange der Vorerbe das Recht hat, ohne die Zustimmung des Nacherben über diesen Gegenstand zu entscheiden.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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