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§ 0329 ZPO

  • Weitergeleitet von „329 Abs. 2 Satz 1 ZPO“
  • juristi.Redaktion
  • 7. Januar 2021 um 21:32
  • 27. Dezember 2025 um 18:58
  • 626 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Beschlüsse und Verfügungen

    (1) Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Die Vorschriften der §§ 309 ZPO, 310 Abs. 1 ZPO und des § 311 Abs. 4 ZPO sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 ZPO und des § 317 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 und 4 ZPO auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des Vorsitzenden sowie eines beauftragten oder ersuchten Richters entsprechend anzuwenden.

    (2) Nicht verkündete Beschlüsse des Gerichts und nicht verkündete Verfügungen des Vorsitzenden oder eines beauftragten oder ersuchten Richters sind den Parteien formlos mitzuteilen. Enthält die Entscheidung eine Terminsbestimmung oder setzt sie eine Frist in Lauf, so ist sie zuzustellen.

    (3) Entscheidungen, die einen Vollstreckungstitel bilden oder die der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung nach § 573 Abs. 1 ZPO unterliegen, sind zuzustellen.

    • Urteil
    • Zivilprozess
    • Verfügung
    • Beschluss
    • Landgericht
    • 1. Rechtszug
    • § 329 ZPO

Entscheidungen und Anordnungen

(1) Wenn das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung einen Beschluss fasst, muss dieser auch bekanntgegeben werden. Die Regeln aus den §§ 309 ZPO, 310 Abs. 1 ZPO und 311 Abs. 4 ZPO gelten für die Beschlüsse des Gerichts, und die Vorschriften des § 312 ZPO sowie § 317 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 3 und 4 ZPO sind ebenfalls für die Beschlüsse des Gerichts und für die Anordnungen des Vorsitzenden oder eines beauftragten Richters anzuwenden.

(2) Beschlüsse und Anordnungen, die nicht bekanntgegeben wurden, müssen den Parteien einfach mitgeteilt werden. Wenn die Entscheidung einen Termin festlegt oder eine Frist in Gang setzt, muss sie zugestellt werden.

(3) Entscheidungen, die einen Vollstreckungstitel darstellen oder die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung nach § 573 Abs. 1 ZPO betreffen, müssen ebenfalls zugestellt werden.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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