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§ 0270 ZPO

  • Weitergeleitet von „270 Satz 2 ZPO“
  • juristi.Redaktion
  • 7. Januar 2021 um 20:19
  • 14. Juli 2025 um 11:05
  • 692 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Zustellung; formlose Mitteilung

    Mit Ausnahme der Klageschrift und solcher Schriftsätze, die Sachanträge enthalten, sind Schriftsätze und sonstige Erklärungen der Parteien, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, sofern nicht die Partei glaubhaft macht, dass ihr die Mitteilung nicht oder erst in einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

    Fassung ab 01. Jan 2025

    _________________________

    Fassung bis einschl 31. Dez 2024

    Mit Ausnahme der Klageschrift und solcher Schriftsätze, die Sachanträge enthalten, sind Schriftsätze und sonstige Erklärungen der Parteien, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung, wenn die Wohnung der Partei im Bereich des Ortsbestellverkehrs liegt, an dem folgenden, im Übrigen an dem zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, sofern nicht die Partei glaubhaft macht, dass ihr die Mitteilung nicht oder erst in einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

    • Zustellung
    • Zivilprozess
    • Landgericht
    • Verfahren
    • 1. Rechtszug
    • formlose Mitteilung
    • § 270 ZPO

Zustellung; lockere Info

Außer bei der Klageschrift und anderen Dokumenten, die Anträge enthalten, können die Schriftsätze und Erklärungen der Parteien, es sei denn, das Gericht sagt etwas anderes, ganz einfach ohne besondere Form übermittelt werden. Wenn sie per Post geschickt werden, gilt die Mitteilung am vierten Tag nach dem Versand als zugestellt, es sei denn, die Partei kann glaubhaft nachweisen, dass sie die Mitteilung nicht oder erst später erhalten hat.

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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