Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei.
Das Gericht, das für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig ist, muss auch dann handeln, wenn das Gesuch nicht wirklich sinnvoll ist. Wenn ein Richter zum Beispiel auf eine Situation hinweist, die einen Grund für seine Ablehnung geben könnte, oder wenn aus anderen Gründen Unsicherheiten auftauchen, ob der Richter gesetzlich ausgeschlossen ist, muss das Gericht trotzdem eine Entscheidung treffen.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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