allgemeine Auslegungsprinzipien

  • Die Verfassung ist nach bestimmten allgemeinen Regeln auszulegen.

    Grundsätzlich gelten für die Auslegung der Verfassung dieselben Auslegungsprinzipien wie für die Auslegung einfacher Gesetze und sonstiger Rechtsnormen. Dabei ist die objektive Auslegungsmethode zu Grunde zu legen, die eine Reihe von Kriterien aufweist, die bei der Auslegung von Rechtsnormen heranzuziehen und je nach Aussagewert in die Auslegung einzubeziehen sind. Sie werden in folgender Reihenfolge geprüft:


    • Wortlaut
    • Entstehungsgeschichte
    • historische Auslegung
    • systematische Auslegung
    • teleologische Auslegung
    • Auslegungs- und Anwendungspraxis
    • Rechtsvergleichung
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