Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Spezieller Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG Erläuterung: ist die "natürliche Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren" (Jarass/Pieroth Auflage 2000, Art. 3 RN 78 ff)