Die Eheschließenden müssen die Erklärungen nach § 1310 Abs. 1 BGB persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.
Die Leute, die heiraten wollen, müssen ihre Erklärungen nach § 1310 Abs. 1 BGB persönlich und gleichzeitig abgeben. Man kann das nicht an irgendwelche Bedingungen oder Zeitpunkte knüpfen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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