Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte. Haben beide in Gütergemeinschaft lebende Personen bedürftige Verwandte, ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, als ob die Bedürftigen zu beiden Unterhaltspflichtigen in dem Verwandtschaftsverhältnis stünden, auf dem die Unterhaltspflicht des Verpflichteten beruht.
Wenn jemand in einer Gütergemeinschaft lebt, wird seine Pflicht, für Verwandte zu sorgen, so betrachtet, als ob alles, was sie besitzen, ihm gehört. Wenn beide Personen in dieser Gütergemeinschaft bedürftige Verwandte haben, wird der Unterhalt aus ihrem gemeinsamen Besitz so geregelt, als wären die Bedürftigen mit beiden Unterhaltspflichtigen verwandt, basierend auf dem Verwandtschaftsverhältnis, das die Unterhaltspflicht desjenigen begründet, der zahlen muss.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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