Strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • ist ein lebenslanger Vertrag etwas zu Unterlassen oder eine hohe Strafe zu zahlen

    Die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein wesentlicher Teil einer Abmahnung. Mit ihr wird die sogenannte Wiederholungsgefahr, die sich aus dem begangenen Rechtsbruch ergibt, gebannt.


    Hierbei sind jedoch verschiedene Gedanken zu beachten:


    Die strabewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, auf dessen Grundlage der Unterlassungsgläubiger verlangen kann, keine Urheberrechtsverletzungen für die Zukunft zu begehen. Will der Anschlussinhaber keinen Prozess (einstweilige Verfügung) riskieren, sollte bei einer begründeten Abmahnung die Unterlassungserklärung abgeben werden. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der Abmahner muss Gelegenheit zur Abgabe der Unterlassungserklärung geben. Er kann eine kurze Reaktionszeit festlegen. Wird innerhalb der Frist (meist 10 bis 14 Tage) nicht reagiert, darf er den Gerichtsweg einschlagen. Die Gerichte geben in der Regel dann dem Antrag statt, mit der Folge weiterer hoher Kosten für den Abgemahnten.


    Verhindern läßt sich ein Gerichtsprozess durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dahinter verbürgt sich aber ein Vertrag zwischen Abmahner und Abgemahnten. Die Laufzeit beträgt nicht nur 30 Jahre, sondern bindet den Unterzeichner ein Leben lang.


    Abgesichert wird der Vertrag durch eine Strafe, die leicht über 5.000 Euro liegen kann. Damit soll verhindert werden, dass neue Rechtsverletzungen begangen werden. Oft liegen den Abmahnungen Textvorschläge für die strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Darin wird formuliert, dass "im Falle eines schuldhaften Verstoßes der Unterlassungsgläubiger die Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festlegen darf und im Streitfall die Höhe der vertragsstrafe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann." Dieser Textvorschlag ist zulässig und wird als Hamburger Brauch bezeichnet. Auch bei der modifizierten Unterlassungserklärung wird der Textbaustein genutzt.


    Gibt ein Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und wird dann beispielsweise eines der Kinder beim illegalen Download erwischt, wird die Vertragsstrafe fällig. Dem Anschlussinhaber werden alle rechtswidrigen Handlungen zugerechnet, die von seinem Anschluss aus begangen werden.


    Daher sollte niemals die strafbewehrte Unterlassungserklärung des Abmahners ohne vorherige Prüfung durch einen Fachmann unterzeichnet werden. In der Regel wird auf eine modifizierte Erklärung zurückgegriffen, mit deren Hilfe die Reichweite des Unterlassungsvertrags eingeschränkt wird. [@]

    juristi.kon Fachwissen

    Bei einem erneuten Verstoß gegen die Unterlassungserklärung entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Eine erneute Abmahnung ist nicht notwendig. Eine erneute Abmahnung kann als untaugliche anwaltliche Dienstleistung zurückgewiesen werden und verhindert die Übernahme von Anwaltkosten aus GoA. Der Unterlassungsläubiger kann eine neue Verpflichtungserklärung verlangen und die Vertragsstrafe deutlich erhöhen.

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