nennt man Schäden, die durch wettbewerbswidriges Verhalten entstehen, deren Höhe beim einzelnen aber so niedrig sind, dass sich der Geschädigte nicht dagegen wert. Jedoch ist der Schaden in der Summe sehr hoch. Streuschäden werden über das Rechtsinstitut der Gewinnabschöpfung § 10 UWG ausgeglichen. Streuschäden entstehen vor allem durch Spam und unerwünschte Faxe.