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§ 0503 BGB

  • Weitergeleitet von „503 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 28. November 2020 um 23:39
  • 15. Juni 2024 um 21:04
  • 966 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung

    (1) Bei einem nicht auf die Währung des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Darlehensnehmer bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz hat (Landeswährung des Darlehensnehmers), geschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag in Fremdwährung) kann der Darlehensnehmer die Umwandlung des Darlehens in die Landeswährung des Darlehensnehmers verlangen. Das Recht auf Umwandlung besteht dann, wenn der Wert des ausstehenden Restbetrags oder der Wert der regelmäßigen Raten in der Landeswährung des Darlehensnehmers auf Grund der Änderung des Wechselkurses um mehr als 20 Prozent über dem Wert liegt, der bei Zugrundelegung des Wechselkurses bei Vertragsabschluss gegeben wäre. Im Darlehensvertrag kann abweichend von Satz 1 vereinbart werden, dass die Landeswährung des Darlehensnehmers ausschließlich oder ergänzend die Währung ist, in der er zum Zeitpunkt der maßgeblichen Kreditwürdigkeitsprüfung überwiegend sein Einkommen bezieht oder Vermögenswerte hält, aus denen das Darlehen zurückgezahlt werden soll.

    (2) Die Umstellung des Darlehens hat zu dem Wechselkurs zu erfolgen, der dem am Tag des Antrags auf Umstellung geltenden Marktwechselkurs entspricht. Satz 1 gilt nur, wenn im Darlehensvertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde.

    • Zivilrecht
    • Darlehen
    • Fremdwährung
    • Schuldrecht
    • Verbraucherdarlehen
    • Darlehensvertrag
    • Umwandlung
    • Immobiliar-Darlehen
    • Wechselkurs
    • § 503 BGB

Wenn du einen Immobilienkredit in einer anderen Währung als der Landeswährung deines Wohnsitzlandes in der EU abgeschlossen hast, kannst du verlangen, dass der Kredit in deine Landeswährung umgewandelt wird. Das kannst du machen, wenn der Wert des noch offenen Betrags oder der regelmäßigen Raten in deiner Landeswährung wegen eines Wechselkurswechsels um mehr als 20 Prozent gestiegen ist im Vergleich zu dem Wert, der bei Vertragsabschluss galt. Im Vertrag kann auch festgelegt werden, dass deine Landeswährung die Währung ist, in der du zum Zeitpunkt der Kreditwürdigkeitsprüfung hauptsächlich dein Einkommen hast oder Vermögenswerte, die du zur Rückzahlung des Kredits nutzen willst.

Wenn du den Kredit umstellen möchtest, geschieht das zum Marktwechselkurs, der am Tag deines Umstellungsantrags gilt. Das gilt allerdings nur, wenn im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde.

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