Cash-Back-Funktion

  • Barauszahlungen an Tankstellen oder im Einzelhandel

    Die Cash-Back-Funktion wird von Tankstellen oder dem Einzelhandel angeboten. Der Kunde kann an der Kasse eine Auszahlung von seinem Bankkonto erhalten. IM Einzelhandel wird die Auszahlung oft an einen Mindesteinkauf in Höhe von 20 Euro geknüpft.


    Die Cash-Back-Funktion ist kein Zahlungsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 10 Nr. 4 ZAG. Danach sind keine Zahlungsdienste Dienste, die auf Instrumenten beruhen, die für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers oder im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit dem Aussteller entweder für den Erwerb innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern oder für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können (Legaldefinition)


    Es unterliegt somit nicht der Aufsicht durch die BAFIN.

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