ist die Möglichkeit der vertraglichen Abänderbarkeit von Rechtsnormen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von "dispositivem Recht". Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, eine andere Reglung zu finden, als der Gesetzgeber in der Norm vorgibt. Nur wenn die Parteien keine Reglung vorgenommen haben, greift das abdingbare Recht. Es schließt dann eine "vertragliche Reglungslücke".
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W