Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verfügung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkung gegen den Nacherben vornehmen kann, so ist der Nacherbe dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Einwilligung zu der Verfügung zu erteilen. Die Einwilligung ist auf Verlangen in öffentlich beglaubigter Form zu erklären. Die Kosten der Beglaubigung fallen dem Vorerben zur Last.
Wenn es um die richtige Verwaltung geht, besonders wenn's darum geht, Nachlassverbindlichkeiten zu klären, braucht man eine Verfügung, die der Vorerbe nicht einfach so gegen den Nacherben durchziehen kann. Das heißt, der Nacherbe muss dem Vorerben zustimmen, damit das Ganze klappt. Wenn der Vorerbe das verlangt, muss die Zustimmung auch offiziell beglaubigt werden. Die Kosten für die Beglaubigung muss der Vorerbe übernehmen.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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