Sehr geehrte/r Herr/Frau,
wir kündigen mit diesem Schreiben ausserordentlich den zwischen Ihnen und uns bestehenden Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos. Wir sehen uns zu diesem Schritt durch gravierende Pflichtverletzungen Ihrerseits gezwungen.
Wir sehen es als erwiesen an, dass Sie am ... Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt haben, indem Sie (genaue Beschreibung des Pflichtverstosses)
Hilfsweise kündigen wir wegen der o.g. Pflichtverletzungen ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser ist nach unserer Berechnung der ....
Wir weisen darauf hin, dass Sie gem. § 38 Abs. 1 SGB III zu einer frühzeitigen Suche nach einer Beschäftigung verpflichtet sind. Sie haben sich insbesondere spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Zeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Sie sind auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Hochachtungsvoll