Doppelmandat

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Dienstvertrag - Anwaltsrecht

    Eine Kanzlei vertritt sowohl Kläger als auch Beklagten. Vor allem bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten tritt das Phänomen auf. Es kommt zu einem Interessenkonflikt. Welchem Mandanten ist die Kanzlei verpflichtet? Der Anwalt kann sich hierbei um Lohn und Brot bringen, da er verpflichtet ist, beide Mandate sofort und ohne ein Honorar verlangen zu können, niederzulegen. Auch standes- und strafrechtliche Probleme sind möglich. Eine einfache und effektive Kontrolle ermöglicht ein Unfalltagebuch. Hierzu langt ein handelsüblicher Kalender, in dem alle verfügbaren Daten (Name, Anschrift aller Unfallbeteiligten, Fahrzeugdaten ect.) zu einem Unfall am Tag des Unfalls eingetragen werden. Fehlen Daten zu einem Unfall ist Vorsicht geboten. (Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, 3. Auflage 2000, Band 1, Rn 1-4)

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