Der Reisevertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen und der Reisende sich zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet. Der Reisevertrag ist ein Vertrag sui generis, der dem Werkvertrag sehr ähnlich ist. Daher kann auf die Vorschriften des Werkvertrages zurückgegriffen werden, wenn es keine Reglungen zum Reisevertrag gibt.