Der Reisevertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen und der Reisende sich zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet. Der Reisevertrag ist ein Vertrag sui generis, der dem Werkvertrag sehr ähnlich ist. Daher kann auf die Vorschriften des Werkvertrages zurückgegriffen werden, wenn es keine Reglungen zum Reisevertrag gibt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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