ist die vorübergehende Herabsetzung der vereinbarten Arbeitszeit. Wird die Kurzarbeit vom Arbeitgeber einseitig angeordnet, so führt das nicht zu einer entsprechenden Lohnkürzung. Kurzarbeitsklauseln sind oft in Tarifverträgen enthalten. Diese sehen Tatbestände vor, bei deren Vorliegen Kurzarbeit eingeführt werden kann.