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§ 16 ArbZG

  • juristi.Redaktion
  • 23. November 2019 um 23:55
  • 14. Januar 2025 um 10:17
  • 908 mal gelesen
  • Aushang und Arbeitszeitnachweise

    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Kopie dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 ArbZG und der §§ 12 ArbZG und 21a Abs. 6 ArbZG den Arbeitnehmern über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen oder an geeigneter Stelle im Betrieb oder in der Dienststelle zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.

    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ArbZG eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

    Fassung ab 01. Jan 2025

    ___________________________

    Fassung bis einschl 31. Dez 2024

    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 ArbZG, §§ 12 ArbZG und 21a Abs. 6 ArbZG an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.

    (2) ...

    • Arbeitgeber
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    • Arbeitszeitgesetz
    • Aushang
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Kurz informiert - News 17.08. - 23.08.2026

  • Bundesregierung beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts: Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Befugnisse, neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI und biometrischen Verfahren sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Mehr erfahren ...
  • Frühstartrente: Bund will für Kinder in die Altersvorsorge einzahlen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Für Kinder soll der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Mehr erfahren ...
  • Jahressteuergesetz 2026 auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen im Steuerrecht – unter anderem zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau sowie Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Mehr erfahren ...
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  • Mecklenburg-Vorpommern gibt Kommunen neue Orientierung bei Ferien- und Zweitwohnungen: Das Innenministerium MV hat eine neue Handreichung zur Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen veröffentlicht. Sie erläutert den Kommunen ihre rechtlichen Möglichkeiten – von Bebauungsplänen und Zweckentfremdungssatzungen bis hin zur Zweitwohnungssteuer. Gerade für touristisch geprägte Gemeinden ist das Thema praktisch relevant. Mehr erfahren ...
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Lateinisches Rechtswörterbuch

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