Strafrecht - § 26 StGB - lateinischer Fachausdruck meint Die Schuld des Täters und des Anstifters ist gleich.Gemäß § 26 StGB wird ein Anstifter genauso wie der Haupttäter, aber nach seiner eigenen Schuld verurteilt. Klick (Kostenlos) 1 juristi.kon Latein Das lateinische Rechtswörterbuch