Der Anfangsverdacht ist notwendig zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Er ist dann gegeben, wenn die auf Tatsachen beruhende Möglichkeit gegeben ist, dass eine Straftat vorliegt. Reine Vermutungen genügen nicht. Die Tat muss aufgrund kriminalistischer Erfahrungen möglich sein. die Staatsanwaltschaft hat bei der Frage, ob ein Anfangsverdacht vorliegt kein Ermessen, sondern nur einen gewissen Beurteilungsspielraum (BGH NJW 1970, 1543).
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W