Strafrecht - Besonderer Teil - Mißbrauch von Ausweispapieren - § 281 StGB
Ausweispapiere sind Papiere, die dem Nachweis der Idendität oder der persönlichen Verhältnisse dienen sollen und von einer hoheitlichen Stelle ausgestellt sind. (S/S-Cramer, 25. Auflage, § 281 RNr. 3)