So werden die Delikte der §§ 185 bis 187 StGB genannt. Dies sind:
- Beleidigung § 185: Ehrkränkung durch Kundgabe einer Missachtung
- Üble Nachrede § 186: eine unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht "erweislich wahr" ist. Die Tat ist bei Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 nicht rechtswidrig (und nicht strafbar).
- Verleumdung § 187: Unwahre Behauptung wider besseres Wissen.