Beleidigungsdelikte

  • Strafrecht - BT - Beleidigung - §§ 185 ff. StGB

    So werden die Delikte der §§ 185 bis 187 StGB genannt. Dies sind:


    • Beleidigung § 185: Ehrkränkung durch Kundgabe einer Missachtung
    • Üble Nachrede § 186: eine unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht "erweislich wahr" ist. Die Tat ist bei Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 nicht rechtswidrig (und nicht strafbar).
    • Verleumdung § 187: Unwahre Behauptung wider besseres Wissen.
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