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Verjährung

  • juristi
  • 20. März 2017 um 00:20
  • 27. Juni 2023 um 12:16
  • 1.531 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Durch die Verjährung werden Ansprüche gehemmt. Wenn sich der Schuldner ausdrücklich auf die Verjährung beruft, kann der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen

    Die regelmäßige Verjährung von Geldforderungen beträgt drei Jahre. Die Verfährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. So lautet die Antwort auf die Frage, wann verjährt eigentlich eine Forderung?

    Eine normale Forderung, etwa die aus einem Kaufvertrag oder der Reparatur einer Waschmaschine verjährt innerhalb von drei Jahren, beginnend am Jahresende. Das bedeutet, wenn der Kaufvertrag am 2.1.2007 geschlossen wurde, dann beginnt die Verjährung am 31.12.2007 und endet am 31.12.2010. Das selbe gilt für die Forderung, die am 29.12.2007 entstand. Auch hier beginnt die Verjährung am 31.12.2007 und endet am 31.12.2010.

    So steht es im § 199 BGB. Danach beginnt die Verjährung am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand, beispielsweise ein Vertrag geschlossen wurde.

    Daher beginnt immer am Ende eines Jahres die Hektik wegen dieser Frist. Jedoch kann es einige Jahre geben, wo der 31.12. auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Dann findet die Verjährungsfrist nach § 193 BGB entsprechende Anwendung. Danach kann die Hektik auf den nächstfolgenden Werktag verlängert werden. Die Verjährungsfrist endet so erst am 2. Januar, da dies der folgende Werktag ist.

    • Verjährung

Hey!

Also, wenn Ansprüche verjähren, wird alles ein bisschen kompliziert. Wenn der Schuldner dann auch noch sagt, dass die Verjährung greift, kann der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen.

Normalerweise hast du drei Jahre Zeit, um Geldforderungen geltend zu machen. Die Frist startet immer am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das beantwortet auch die Frage, wann eine Forderung eigentlich verjährt.

Nehmen wir mal an, du hast einen Kaufvertrag oder lässt deine Waschmaschine reparieren. In diesen Fällen verjährt die Forderung nach drei Jahren, beginnend am Jahresende. Das heißt, wenn du am 2. Januar 2007 einen Kaufvertrag gemacht hast, läuft die Verjährungsfrist ab dem 31. Dezember 2007 und endet am 31. Dezember 2010. Das Gleiche gilt, wenn die Forderung am 29. Dezember 2007 entstanden ist – auch hier fängt die Frist am 31. Dezember 2007 an und endet am 31. Dezember 2010.

Das steht so im § 199 BGB. Die Verjährung beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Vertrag oder die Forderung zustande kam.

Deshalb wird es jedes Jahr um diese Zeit ein bisschen hektisch. Manchmal fällt der 31. Dezember auf ein Wochenende. In diesen Fällen gilt § 193 BGB, was bedeutet, dass du die Frist auf den nächsten Werktag verlängern kannst. Das heißt, die Verjährungsfrist endet dann erst am 2. Januar, weil das der nächste Arbeitstag ist.

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