Generalprävention

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Grundlagen

    darunter wird die allgemeine Abschreckung möglicher Täterverstanden, welche durch eine Strafdrohung, die durch die Verurteilung eines Gerichtes und dem Vollzug der Strafe in ihrer Ernstlichkeit bekräftigt wird. Sie soll den Täter von der Begehung einer Straftat abhalten. Die Generalprävention steht im Gegensatz zur Spezialprävention. Sie ist eine relative Straftheorie.


    Die Theorie soll generell auf die Allgemeinheit einwirken. Durch die Strafandrohung und den Strafvollzug wird die Allgemeinheit über die gesetzlichen Verbote belehrt und von ihrer Übertretung abgehalten.Auch diese Theorie gehört zu den präventiven Straftheorien. Sie wurde entwickelt von Paul Johann Anselm von Feuerbach (1775 bis 1833), der als Begründer der modernen deutschen Straftheorie gilt.


    Es wird unterschieden zwischen der positiven und negativen Generalprävention.

    • Negativer Ansatz: Abschreckung anderer, die in Gefahr sind, ähnliche Straftaten zu begehen.
    • Positiver Ansatz: Die Strafe hat die Aufgabe, "die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vor der Rechtsgemeinschaft zu erweisen und so die Rechtstreue der Bevölkerung zu stärken."
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