ist die unechte Konkurrenz mehrerer Staftatbestände. Ein Tatbestand wird durch einen anderen Tatbestand verdrängt. Gesetzeskonkurrenz ist in den Fällen der Spezialität (lex specialis), Subsidiarität oder Konsumption gegeben.
- Die Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz) schließt die echte Konkurrenz aus.