Die Spezialität versteht man als das Verhältnis zweier gesetzlicher Tatbestände, bei dem die eine Strafvorschrift alle Tatbestandsmerkmale der anderen Strafvorschrift aufweist und sich nur dadurch von der anderen unterscheidet, dass diese mindestens noch ein weiteres, spezielleres Merkmal enthält.Die Spezialität wird teilweise als unechte Gesetzeskonkurrenz bezeichnet.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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