Gesinnungsunwert

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Grundlagen

    Der Gesinnungsunwert ist die Richtgröße für den Schuldgehalt einer Tat (Schuld). Er besagt, wieviel Schuld der Täter mit seiner Tat aufsichgenommen hat.


    Im Gegensatz dazu stehen Handlungsunwert und Erfolgsunwert, die den Unrechtsgehalt kennzeichnen (Unrecht).

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