Ein Finanzkonglomerat: ist eine größere Unternehmensgruppe, die verschiedene Arten von Finanzgeschäften miteinander verbindet. Dazu gehören insbesondere Unternehmen aus dem Bankenbereich und gleichzeitig aus dem Versicherungsbereich. Beispielsweise kann zu einem Konzern eine Bank gehören, die Kredite vergibt und Konten führt, und zugleich eine Versicherung, die Versicherungsverträge anbietet. Rechtsgrundlage ist das FKAG.
- § 1 Abs. 2 FKAG (Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz) regelt, wann eine Unternehmensgruppe rechtlich als Finanzkonglomerat gilt. Vereinfacht gesagt muss die Gruppe unter anderem sowohl im Versicherungsbereich als auch im Banken- oder Wertpapierdienstleistungsbereich tätig sein.
- Ergänzend sind §§ 7–11 FKAG wichtig. Dort wird geregelt, wie festgestellt wird, ob eine Unternehmensgruppe tatsächlich die Voraussetzungen eines Finanzkonglomerats erfüllt.
- Warum gibt es dafür besondere Regeln?
Weil Probleme in einem Teil des Konzerns auch Auswirkungen auf andere Unternehmen innerhalb der Gruppe haben können. Deshalb werden solche Unternehmensgruppen nicht nur einzeln, sondern zusätzlich als gesamte Unternehmensgruppe beaufsichtigt.
Ein Finanzkonglomerat ist also ein großer Finanzkonzern, der unterschiedliche Finanzgeschäfte unter einem gemeinsamen Dach betreibt, z. B. Bankgeschäfte und Versicherungen.