Bankenrecht
C-687/23 - Banco Popular: Die Ansprüche aus Nichtigkeits- und Haftungsklagen, die vor Abwicklung dieser Bank erhoben wurden, können gegen Banco Santander weiterverfolgt werden
Am 7. Juni 2017 wurde das Abwicklungskonzept für das spanische Finanzinstitut Banco Popular vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss erlassen und von der Europäischen Kommission gebilligt. Das Stammkapital dieses Instituts wurde auf null gekürzt, seine im Umlauf befindlichen Aktien wurden herabgeschrieben und die Instrumente des Ergänzungskapitals in Aktien umgewandelt, die anschließend auf Banco Santander übertragen wurden. Im Jahr 2018 wurde Banco Santander Gesamtrechtsnachfolgerin von Banco Popular.