Eine Volkshochschule (VHS) ist eine Einrichtung der Erwachsenen- und Weiterbildung, die Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene bereitstellt. Sie ist keine Hochschule, sondern gehört zum Bereich des lebenslangen Lernens. In Mecklenburg-Vorpommern können an Volkshochschulen mit Genehmigung der Schulbehörde die Berufsreife und die Mittlere Reife erworben werden (§ 32 SchulG M-V).
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Volkshochschule (VHS) keine Schulart im Sinne des Schulgesetzes. Sie gehört zur Erwachsenen- und Weiterbildung und bietet Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene an. Das Schulgesetz enthält jedoch eine besondere Regelung zum Erwerb schulischer Abschlüsse an Volkshochschulen.
Eine Volkshochschule (VHS) ist eine Einrichtung der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, die allen Menschen offensteht. Sie bietet unter anderem Kurse in den Bereichen
- Sprachen,
- Gesellschaft und Politik,
- Kultur und Kreativität,
- Gesundheit,
- Digitalisierung,
- berufliche Weiterbildung sowie
- Vorbereitung auf schulische Abschlüsse
an. Volkshochschulen sind keine Hochschulen, sondern Einrichtungen des quartären Bildungsbereichs (Weiterbildung).
1 Gesetzliche Grundlage in Mecklenburg-Vorpommern
Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern regelt die Volkshochschule in § 32 SchulG M-V („Erwerb schulischer Abschlüsse an Volkshochschulen“).
Nach § 32 Abs. 1 SchulG M-V gilt:
Zitat„Durch Genehmigung der zuständigen Schulbehörde kann an Volkshochschulen der Erwerb der Berufsreife und der Mittleren Reife zugelassen werden.“
Darüber hinaus kann das Land den Trägern der Volkshochschulen Zuschüsse für vorbereitende Bildungsgänge und Alphabetisierungsmaßnahmen gewähren.
2 Aufgaben der Volkshochschule
Die Volkshochschule dient insbesondere
- der allgemeinen Erwachsenenbildung,
- der beruflichen Weiterbildung,
- der politischen und kulturellen Bildung,
- dem lebenslangen Lernen,
- der Integration, beispielsweise durch Deutschkurse,
- sowie der Vorbereitung auf Schulabschlüsse wie die Berufsreife oder die Mittlere Reife.