Seit dem 14. Juni 2026 gelten die überarbeiteten EU-Richtlinien. Für Honigmischungen müssen die Herkunftsländer künftig konkret benannt und mit ihrem jeweiligen prozentualen Anteil angegeben werden. Die Angaben erfolgen in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils.
Was ändert sich konkret?
✅ Mehr Transparenz über die tatsächliche Herkunft des Honigs
✅ Prozentuale Angabe der einzelnen Ursprungsländer bei Honigmischungen
✅ Verbesserte Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette
✅ Stärkere Maßnahmen gegen Lebensmittelbetrug und irreführende Kennzeichnungen
Hintergrund der Reform: EU-weite Untersuchungen hatten gezeigt, dass ein erheblicher Teil der importierten Honige unter Fälschungsverdacht stand. Die neuen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern fundiertere Kaufentscheidungen ermöglichen und gleichzeitig für mehr Fairness im Wettbewerb sorgen.
Für Hersteller und Händler bedeutet dies vor allem eines: Etiketten, Lieferketten und Dokumentationsprozesse müssen den neuen Anforderungen entsprechen.
💡 Ein gutes Beispiel dafür, wie Transparenz im Lebensmittelrecht nicht nur Verbraucherschutz stärkt, sondern auch das Vertrauen in Produkte und Märkte fördern kann.