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Berliner Unterhaltsleitlinien

  • sophme
  • 29. Mai 2026 um 11:59
  • 29. Mai 2026 um 12:01
  • 89 mal gelesen
  • Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts Berlin

    Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts Berlin dienen der Vereinheitlichung der unterhaltsrechtlichen Praxis im Bezirk des Kammergerichts. Sie werden von den Familiensenaten des Kammergerichts regelmäßig im Anschluss an die Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle beschlossen und bieten Gerichten, Rechtsanwälten, Jugendämtern, Unterhaltsvorschusskassen sowie Behörden eine wichtige Orientierungshilfe bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen.

    Die Leitlinien besitzen keine Gesetzeskraft. Sie stellen keine verbindlichen Rechtsnormen dar, werden jedoch in der familienrechtlichen Praxis regelmäßig herangezogen. Ziel ist die möglichst einheitliche Anwendung des Unterhaltsrechts sowie die Konkretisierung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe.

    Inhaltlich enthalten die Leitlinien insbesondere Vorgaben zur:

    • Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens,
    • Behandlung von Einkünften aus Erwerbstätigkeit,
    • Berücksichtigung von Wohnvorteilen,
    • Anrechnung von Schulden und Verbindlichkeiten,
    • Berechnung von Kindesunterhalt,
    • Berechnung von Ehegattenunterhalt,
    • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen,
    • Festlegung von Selbstbehalten.

    Die Leitlinien orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und bauen auf der Düsseldorfer Tabelle auf. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist in die Leitlinien eingearbeitet und bildet die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts.

    Für das Jahr 2026 wurden insbesondere die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle übernommen. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder wurden geringfügig erhöht. Gleichzeitig stieg das Kindergeld auf 259 Euro monatlich, sodass sich die tatsächlichen Zahlbeträge nur geringfügig veränderten.

    Eine wesentliche Neuerung der Leitlinien 2026 betrifft den Elternunterhalt. Erstmals seit dem Jahr 2020 wird wieder ein ausdrücklich bezifferter Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Kinder gegenüber ihren Eltern ausgewiesen. Dieser beträgt mindestens 2.650 Euro monatlich. Von darüber hinausgehendem Einkommen bleiben regelmäßig 70 Prozent anrechnungsfrei.

    Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts Berlin zählen zu den wichtigsten Orientierungshilfen im Berliner Familienrecht. Gemeinsam mit der Düsseldorfer Tabelle bilden sie die Grundlage zahlreicher Unterhaltsberechnungen und tragen wesentlich zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung im Unterhaltsrecht bei.

    Quelle

    • § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
    • Berlin
    • Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Unterhaltsrichtlinie
    • KG Berlin
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