Art. 6 Abs. 1 DSGVO Buchstabe f
Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen, um dem Betroffenen relevante und angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen
Damit soll erreicht werden, jemanden auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu drängen und eine permanente Überwachung des Nutzungsverhalten in Abwägung der Bedingungen zu rechtfertigen. Das berechtigte Interesse ist auszuschließen, wenn sich die Nutzungsbedingung im Rahmen einer AGB Klausel Kontrolle als rechtswidrig herausstellt. Dann erfolgt die Verarbeitung ohne berechtigtes Interesse und es fehlt die Rechtsgrundlage.
E-Learning Datenschutz
- Datenschutz praktische Lektion
- https://juristi.de/home/index.php?quiz/