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  3. Steuerrecht

Tonnagebesteuerung

  • sophme
  • 23. Februar 2026 um 17:47
  • 172 mal gelesen
  • Steuerrecht - § 5a EStG

    1 Was ist die Tonnagebesteuerung?

    Die Tonnagebesteuerung ist eine besondere Art der Gewinnermittlung für Reedereien bzw. Unternehmen, die Handelsschiffe im internationalen Verkehr betreiben (§ 5a EStG).

    Statt den tatsächlichen Gewinn zu versteuern, wird der Gewinn pauschal nach der Größe des Schiffs (Nettoraumzahl / Tonnage) berechnet.


    2 🔎 Grundidee

    Normalerweise wird der Gewinn eines Unternehmens so ermittelt:

    Zitat

    Einnahmen minus Ausgaben = steuerpflichtiger Gewinn

    Bei der Tonnagebesteuerung ist das anders:

    Zitat

    Der Gewinn wird nach einem gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag pro 100 Nettoraumtonnen und Tag berechnet – unabhängig vom tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis.


    3 ⚙️ Wie funktioniert das?

    • Die Reederei beantragt die Tonnagebesteuerung.
    • Für jedes Schiff wird der Gewinn anhand der Nettoraumzahl und der Betriebstage berechnet.
    • Der tatsächliche Gewinn (hoch oder niedrig) spielt keine Rolle.

    Das führt häufig zu einer deutlich geringeren Steuerbelastung, insbesondere in guten Jahren.


    4 🎯 Zweck der Regelung

    Die Tonnagebesteuerung wurde eingeführt, um:

    • den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken,
    • Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Staaten auszugleichen,
    • Planungssicherheit für Reedereien zu schaffen.

    Viele andere Länder kennen ähnliche Regelungen.


    5 📌 Wichtige Besonderheiten

    • Die Tonnagebesteuerung gilt nur für Handelsschiffe im internationalen Verkehr.
    • Der Antrag bindet das Unternehmen für mehrere Jahre.
    • Beim Wechsel in die Tonnagebesteuerung werden vorhandene stille Reserven gesondert festgestellt und später versteuert (sog. Unterschiedsbetrag).

    6 Kurz gesagt

    Die Tonnagebesteuerung ist eine steuerliche Sonderregel für Reedereien, bei der der Gewinn pauschal nach der Größe des Schiffs berechnet wird – nicht nach dem tatsächlichen Gewinn.

    • Steuerrecht
    • Tonnage
    • Tonnagebesteuerung
    • Handelsschiffe
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