Rechtsgebiet: Steuerrecht
= Steuervorbescheide
Ein "Tax Ruling" ist ein verbindlicher Vorbescheid im Sinne des § 89 Abs. 2 AO, verbindliche Zusagen gemäß § 204 AO und Vorabzusagen über Verrechnungspreise als sonstige Verwaltungsakte.
Es ist eine verbindliche Auskunft/Zusicherung einer Steuerbehörde gegenüber einer juristischen oder natürlichen Person betreffend deren Besteuerung.