• Tax Rulings

    Rechtsgebiet: Steuerrecht


    = Steuervorbescheide


    Ein "Tax Ruling" ist ein verbindlicher Vorbescheid im Sinne des § 89 Abs. 2 AO, verbindliche Zusagen gemäß § 204 AO und Vorabzusagen über Verrechnungspreise als sonstige Verwaltungsakte.


    Es ist eine verbindliche Auskunft/Zusicherung einer Steuerbehörde gegenüber einer juristischen oder natürlichen Person betreffend deren Besteuerung.

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