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Strafrecht 5 StR 413/25 - Freispruch in Berliner Encrochat-Verfahren aufgehoben

  • klaus25
  • 4. Februar 2026 um 16:36
  • 4. Februar 2026 um 16:37
  • 18 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 19. Dezember 2024 aufgehoben, soweit der Angeklagte vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vierzehn Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden ist.

    Im Übrigen hat er das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft verworfen.

    Den Freispruch betreffend hat die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last gelegt, in der Zeit von Anfang April bis Ende Mai 2020 in drei Fällen jeweils mehrere hundert Gramm Kokain besessen und in vierzehn Fällen mit Kokain und Marihuana im Umfang von einem bis zu hundert Kilogramm Handel getrieben zu haben. Das Landgericht hat sich nicht von den Tatvorwürfen zu überzeugen vermocht. Zwar habe der einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Tatzeitraum ein Encrochatgerät verwendet und hierüber mit verschiedenen Personen über den An- und Verkauf sowie den Konsum von Kokain und Cannabis kommuniziert. Es hat sich aber außerstande gesehen, Feststellungen zu den konkreten Tatvorwürfen zu treffen, weil die von französischen Behörden aufgrund richterlicher Anordnungen gewonnenen und auf der Grundlage von Europäischen Ermittlungsanordnungen nach Deutschland übermittelten Encrochatdaten einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil insoweit auf die Sachrüge aufgehoben, weil das Landgericht den rechtlichen Anforderungen an die Beweiswürdigung nicht genügt hat. Insbesondere hat es die Angaben des Angeklagten im Rahmen einer Haftprüfung, er habe die der Anklage zugrundeliegenden Textnachrichten verfasst, mit spekulativen Erwägungen als unglaubhaft bewertet. Auf die Frage der Verwertbarkeit der Encrochatdaten kam es daher für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht mehr an. Der 5. Strafsenat hat indes klargestellt, dass ihm die Erwägungen des Landgerichts keinen Anlass gegeben haben, von seinen die Verwertbarkeit von Encrochatdaten bejahenden Entscheidungen abzuweichen, die er unter Beachtung der insofern vom Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof aufgestellten Maßstäbe getroffen hat. Es wird nun eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut über die Tatvorwürfe verhandeln und entscheiden müssen.

    Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichthof als unbegründet verworfen. Sie betraf die Verurteilung des Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von insgesamt mehr als sechzig Gramm Cannabis (Tatzeit: März 2022) zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer Revision lediglich die Verhängung einer höheren Strafe erstrebt. Insoweit hat die rechtliche Nachprüfung des Urteils weder Rechtsfehler zugunsten noch zulasten des Angeklagten ergeben. In diesem Umfang ist das Urteil rechtskräftig.

    BGH-Urteil vom 17. Dezember 2025 – 5 StR 413/25 - BGH PM 232/2025

    LogIn zum Volltext

    Vorinstanz:

    Landgericht Berlin I - Urteil vom 19. Dezember 2024 - 525 KLs 8/22 279 Js 30/22

    • Strafrecht
    • BGH
    • Berlin
    • Betäubungsmittel
    • BTM
    • EncroChat
    • Encrochat-Verfahren
    • Handeltreiben

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste über ein Urteil des Landgerichts Berlin I entscheiden, das einen Angeklagten teilweise freigesprochen hatte.

Dem Mann wurde vorgeworfen,

  • in mehreren Fällen große Mengen Kokain besessen zu haben,
  • und in vielen Fällen mit Drogen in erheblichem Umfang gehandelt zu haben.

Das Landgericht hatte ihn in diesen Punkten jedoch freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein – mit Erfolg.


Der Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, zwischen April und Mai 2020:

  • in drei Fällen mehrere hundert Gramm Kokain besessen zu haben
  • in vierzehn Fällen mit Kokain und Marihuana gehandelt zu haben, teilweise in Mengen bis zu 100 Kilogramm

Ein zentraler Beweis waren sogenannte EncroChat-Daten:

  • verschlüsselte Chats aus einem speziellen Krypto-Handy-Netzwerk,
  • das von Kriminellen häufig genutzt wurde.

Das Problem

Das Landgericht war zwar überzeugt, dass der Angeklagte ein EncroChat-Gerät nutzte und über Drogen sprach.

Es meinte aber:

👉 Die EncroChat-Daten dürften in Deutschland nicht verwertet werden, weil ein Beweisverwertungsverbot bestehe.

Deshalb könne man die konkreten Tatvorwürfe nicht sicher feststellen.

Folge:

✅ Freispruch in den meisten Anklagepunkten.


Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hob den Freispruch teilweise auf.

Aber nicht, weil er abschließend die EncroChat-Frage entscheiden musste.

Sondern weil das Landgericht grundlegende Fehler bei der Beweiswürdigung gemacht hatte.


1️⃣ Landgericht hat Beweise nicht korrekt gewürdigt

Der BGH kritisierte insbesondere:

  • Der Angeklagte hatte in einer Haftprüfung selbst eingeräumt, die Textnachrichten verfasst zu haben.

Das Landgericht hatte diese Aussage jedoch mit spekulativen Erwägungen als unglaubwürdig abgetan.

👉 Das genügte den rechtlichen Anforderungen nicht.


2️⃣ EncroChat-Verwertbarkeit musste gar nicht entschieden werden

Weil die Beweiswürdigung schon fehlerhaft war, kam es auf die Frage eines Beweisverbots nicht mehr entscheidend an.


3️⃣ BGH bleibt grundsätzlich bei EncroChat-Verwertbarkeit

Der BGH stellte dennoch klar:

👉 Er sieht keinen Anlass, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.

Denn der Senat bejaht grundsätzlich die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten,

unter Beachtung der Maßstäbe von:

  • Bundesverfassungsgericht
  • Europäischem Gerichtshof

4️⃣ Neue Verhandlung vor anderer Strafkammer

Die aufgehobenen Freisprüche müssen nun erneut verhandelt werden.

👉 Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss prüfen,

  • ob die Tatvorwürfe bewiesen sind
  • und wie die EncroChat-Daten zu bewerten sind

Teilweise Urteil bereits rechtskräftig

Ein anderer Teil des Urteils blieb bestehen:

  • Verurteilung wegen Drogenbesitzes im März 2022
  • Freiheitsstrafe: 9 Monate

Die Staatsanwaltschaft wollte nur eine höhere Strafe, hatte damit aber keinen Erfolg.

Dieser Teil ist rechtskräftig.


Kernaussage in einem Satz

Der BGH hat einen Freispruch in einem großen EncroChat-Drogenverfahren aufgehoben, weil das Landgericht die Beweise nicht sorgfältig genug gewürdigt hatte – grundsätzlich hält der BGH EncroChat-Daten weiterhin für verwertbar, sodass der Fall neu verhandelt werden muss.

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