wirtschaftlichstes Angebot

  • öffentliches Recht / Zivilrecht - Kartellrecht - Vergaberecht

    Bei einer öffentlichen Ausschreibung hat das Unternehmen den Zuschlag zu erhalten, welches das wirtschaftlichste Angebot macht.

    Dies ist stets das Angebot, welches sich auf dem Hintergrund der Leistungsbeschreibung und der Qualitätskriterien des Auftraggebers als das Angebot mit der berufenen Relation zwischen Preis und Leistung herausstellt. (Langen, Bunte Kommentar zum Kartellrecht, 9. Auflage, LB/Tiehme § 97 RNr. 36) Neben dem Preis spielen auch Lieferfristen, Gewährleistung, Betriebskosten, Rentabilität, Zweckmäßigkeit, Qualität ect. eine Rolle.

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