Zugabe

  • Zivilrecht - Wettbewerbsrecht

    ist eine unentgeltlich Zuwendung an einen Kunden neben der erworbenden Ware oder Dienstleistung. Die Zugabe kann sowohl eine Ware oder eine Dienstleistung sein (z.B. eine kostenfreie oder verbilligte Kundenbeförderung). Unerheblich ist dabei, ob zum Schein ein (auch nur geringfügiges) Entgelt verlangt oder zur Verschleierung der Zugabe ein Gesamtpreis berechnet wird.

    Ob eine Zugabe wettbewerbswidrig ist richtet sich nach dem UWG. [@]

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