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  5. Jahrgang 2025.

Strafrecht 6 StR 28/25 - Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangeren

  • sophme
  • 8. November 2025 um 15:28
  • 8. November 2025 um 15:32
  • 182 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25 - BGH PM 140/2025

    Vorinstanz:

    Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

    • Strafrecht
    • Mord
    • BGH
    • Todesfolge
    • Nötigung
    • Schwangerschaftsabbruch
    • Freiheitsberaubung
    • Computerbetrug
    • Schwangere
    • LG Nürnberg-Fürth
    • Hochschwangere

Der Bundesgerichtshof hat die Revision von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth abgelehnt. Die beiden wurden wegen Mordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Nötigung, Schwangerschaftsabbruch und Computerbetrug zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht hatte bei beiden Angeklagten die Mordabsicht zur Vertuschung bejaht und die Schwere ihrer Schuld betont.

Laut den Feststellungen des Landgerichts haben die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über rund 780.000 Euro gegen die Geschädigte erwirkt, obwohl ihnen dieser Betrag nicht zustand – und das, ohne dass die Geschädigte davon wusste. Als das Landgericht einen Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt hat, haben die beiden die schwangere Geschädigte, die im achten Monat war, entführt und schließlich getötet, um sich vor einer Strafverfolgung wegen ihres Betrugs zu schützen. Den Leichnam haben sie an einem unbekannten Ort versteckt.

Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler, die den Angeklagten zugutegekommen wären. Das Urteil ist also rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25 - BGH PM 140/2025

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