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§ 0847a ZPO

  • Weitergeleitet von „847a ZPO“
  • klaus25
  • 27. Oktober 2025 um 15:11
  • 138 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Herausgabeanspruch auf ein Schiff

    (1) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der ein eingetragenes Schiff betrifft, ist anzuordnen, dass das Schiff an einen vom Vollstreckungsgericht zu bestellenden Treuhänder herauszugeben ist.

    (2) Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so vertritt der Treuhänder den Schuldner bei der Übertragung des Eigentums. Mit dem Übergang des Eigentums auf den Schuldner erlangt der Gläubiger eine Schiffshypothek für seine Forderung. Der Treuhänder hat die Eintragung der Schiffshypothek in das Schiffsregister zu bewilligen.

    (3) Die Zwangsvollstreckung in das Schiff wird nach den für die Zwangsvollstreckung in unbewegliche Sachen geltenden Vorschriften bewirkt.

    (4) Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend, wenn der Anspruch ein Schiffsbauwerk betrifft, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann.

    • Zwangsvollstreckung
    • Herausgabe
    • Herausgabeanspruch
    • Zivilprozess
    • Forderungen
    • Schiff
    • Geldforderung
    • Vermögensrechte
    • § 847a ZPO

Anspruch auf ein Schiff zurückbekommen

(1) Wenn ein Anspruch auf ein eingetragenes Schiff gepfändet wird, muss das Gericht anordnen, dass das Schiff an einen Treuhänder übergeben wird, den das Vollstreckungsgericht bestimmt.

(2) Wenn es um den Anspruch geht, das Eigentum zu übertragen, vertritt der Treuhänder den Schuldner bei der Eigentumsübertragung. Sobald das Eigentum auf den Schuldner übergeht, bekommt der Gläubiger eine Schiffshypothek für seine Forderung. Der Treuhänder muss auch dafür sorgen, dass die Hypothek im Schiffsregister eingetragen wird.

(3) Die Zwangsvollstreckung in das Schiff läuft nach den gleichen Regeln ab, die auch für die Zwangsvollstreckung bei Immobilien gelten.

(4) Die oben genannten Regeln gelten auch, wenn es um ein Schiffsbauwerk geht, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder eingetragen werden kann.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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