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§ 0726 ZPO

  • Weitergeleitet von „726 ZPO“
  • klaus25
  • 6. Oktober 2025 um 18:27
  • 358 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen

    (1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der Beweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt wird.

    (2) Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so ist der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im Verzug der Annahme ist, nur dann erforderlich, wenn die dem Schuldner obliegende Leistung in der Abgabe einer Willenserklärung besteht.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Ausfertigung
    • vollstreckbare
    • § 726 ZPO
    • bedingte Leistung

Vollstreckbare Ausfertigung bei Bedingungen

(1) Wenn ein Urteil davon abhängt, dass der Gläubiger nachweisen muss, dass eine bestimmte Sache eingetreten ist, die nichts mit der Sicherheitsleistung des Gläubigers zu tun hat, kann eine vollstreckbare Ausfertigung nur ausgestellt werden, wenn der Nachweis durch öffentliche oder offiziell beglaubigte Dokumente erbracht wird.

(2) Wenn die Vollstreckung davon abhängt, dass der Gläubiger dem Schuldner etwas zurückgibt, muss der Gläubiger nachweisen, dass der Schuldner entweder zufrieden ist oder die Annahme verweigert. Dieser Nachweis ist nur nötig, wenn die Leistung des Schuldners darin besteht, eine Willenserklärung abzugeben.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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