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§ 0573 ZPO

  • Weitergeleitet von „573 ZPO“
  • klaus25
  • 21. September 2025 um 18:28
  • 309 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Erinnerung

    (1) Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Entscheidung des Gerichts beantragt werden (Erinnerung). Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 ZPO und die §§ 570 ZPO und 572 ZPO gelten entsprechend.

    (2) Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde statt.

    (3) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof.

    • Zivilprozess
    • Beschwerde
    • Rechtsmittel
    • Erinnerung
    • sofortige Beschwerde
    • § 573 ZPO

Erinnerung

(1) Wenn du mit den Entscheidungen von einem Richter oder dem Urkundsbeamten nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung vom Gericht anfordern (das nennt man Erinnerung). Du musst die Erinnerung schriftlich einreichen oder sie direkt im Protokoll der Geschäftsstelle abgeben. Die entsprechenden Paragraphen aus der ZPO gelten auch hier.

(2) Wenn das Gericht im ersten Durchgang über deine Erinnerung entschieden hat, kannst du sofort Beschwerde einlegen.

(3) Übrigens gilt das auch für die Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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