Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Jahrgang 2025.
  • Alles
  • Jahrgang 2025.
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Strafrecht
  4. Urteile zum Strafrecht
  5. Jahrgang 2025.

Strafrecht 5 StR 379/25 - Sicherungsverwahrung nach sexuellem Missbrauch zahlreicher Kinder

  • sophme
  • 11. September 2025 um 13:29
  • 11. September 2025 um 13:30
  • 226 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 27. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten u.a. wegen 16 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren acht seiner Kinder sowie ein weiteres Kind, indem er an den damals zwischen sieben und dreizehn Jahre alten Mädchen und Jungen Sexualhandlungen wie etwa Vaginal- oder Oralverkehr vornahm. Von diesen Handlungen ließ sich der in den Medien als fürsorglicher Vater zahlreicher Kinder unter dem Namen "Papawittchen" bekannt gewordene Angeklagte auch nicht durch zwischenzeitliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Interventionen des Jugendamtes abbringen. Der Angeklagte war als Kind während seiner jahrelangen Unterbringung in einem Kinderheim selbst Opfer sexueller Übergriffe geworden.

    Gegen den bis dahin unbestraften, geständigen und Reue bekundenden Angeklagten hat das Landgericht nicht nur eine Freiheitsstrafe verhängt, sondern auch seine anschließende unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB angeordnet, weil er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich sei. Hierbei hat es sowohl das fortgeschrittene Alter des Angeklagten wie auch die lange Haftzeit in den Blick genommen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten, die sich nur gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung wendet, hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 26. August 2025 - 5 StR 379/25 - BGH PM 166/2025

    Vorinstanz:

    Landgericht Chemnitz - Urteil vom 27. März 2025 - 2 KLs 250 Js 17375/24 jug

    • Strafrecht
    • Kinder
    • Sicherungsverwahrung
    • sexueller Missbrauch

Der 5. Strafsenat vom Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom Landgericht Chemnitz vom 27. März 2025 abgelehnt. Das Landgericht hatte den Angeklagten unter anderem wegen 16 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und außerdem die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Laut den Erkenntnissen des Landgerichts hat der Angeklagte über einen Zeitraum von rund 20 Jahren acht seiner eigenen Kinder sowie ein weiteres Kind missbraucht. Dabei hat er an den Kindern, die damals zwischen sieben und dreizehn Jahre alt waren, sexuelle Handlungen wie Vaginal- oder Oralverkehr vorgenommen. Sogar als die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt dazwischenfunkt haben, hat sich der Angeklagte, der in den Medien als fürsorglicher Vater unter dem Namen "Papawittchen" bekannt wurde, nicht stoppen lassen. Er selbst war als Kind in einem Kinderheim und hatte dort ebenfalls sexuelle Übergriffe erlebt.

Trotz seiner bisherigen Unbescholtenheit, seinem Geständnis und seiner Reue hat das Landgericht nicht nur eine Freiheitsstrafe verhängt, sondern auch angeordnet, dass er unbefristet in Sicherungsverwahrung bleibt. Das wurde damit begründet, dass er aufgrund seiner Neigung zu schweren Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dabei hat das Gericht auch sein hohes Alter und die lange Haftzeit berücksichtigt.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten, die sich nur gegen die Sicherungsverwahrung richtete, hat keine Fehler zu seinen Ungunsten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 26. August 2025 - 5 StR 379/25 - BGH PM 166/2025

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 5 StR 338/25 - Verurteilung zweier Polizeibeamter wegen einer fingierten Verkehrskontrolle
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 5 StR 406/24 - Privates Feuerwerk mit Kugelbomben außer Kontrolle
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...


Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S