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§ 325a StGB

  • juristi.Red
  • 18. Juni 2025 um 11:04
  • 315 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

    (1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht, der geeignet ist, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten, die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe

    1. in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,
    2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.

    • Strafrecht
    • Erschütterung
    • Strahlen
    • Umweltstraftat
    • § 325a StGB
    • Lärm
    • nichtionisierende

Lärm, Erschütterungen und Strahlen verursachen

(1) Wenn jemand beim Betrieb einer Anlage, also zum Beispiel einer Maschine oder einer Betriebsstätte, Lärm macht und dabei gegen Regeln verstößt, die eigentlich dafür da sind, andere vor Lärm zu schützen, kann das zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe führen.

(2) Wer beim Betrieb einer Anlage ebenfalls gegen diese Regeln verstößt und dadurch die Gesundheit von anderen Menschen, Tieren, die ihm nicht gehören, oder wertvollen Sachen gefährdet, kann sogar bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen oder eine Geldstrafe bekommen.

(3) Wenn derjenige das Ganze nur aus Fahrlässigkeit macht, sieht die Strafe so aus:

  1. Für die Fälle aus Absatz 1 kann es bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe geben.
  2. Für die Fälle aus Absatz 2 kann es bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe geben.

(4) Diese Regeln gelten nicht für Autos, Züge, Flugzeuge oder Schiffe.

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