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§ 319 StGB

  • juristi.Red
  • 13. Juni 2025 um 20:00
  • 13. Juni 2025 um 20:20
  • 290 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Baugefährdung

    (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

    (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Strafrecht
    • § 319 StGB
    • Baugefährdung

Baugefährdung

(1) Wenn jemand beim Planen, Leiten oder Ausführen eines Bauprojekts oder beim Abreißen eines Gebäudes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch das Leben oder die Gesundheit von anderen gefährdet, kann er bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen oder eine Geldstrafe kassieren.

(2) Das Gleiche gilt für Leute, die in ihrem Job beim Planen, Leiten oder Ausführen von Projekten technische Anlagen in ein Gebäude einbauen oder bestehende Anlagen ändern und dabei die anerkannten Regeln der Technik ignorieren, was ebenfalls andere in Gefahr bringt.

(3) Wer das Ganze aus Nachlässigkeit verursacht, kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen oder eine Geldstrafe zahlen.

(4) Wenn jemand in den Fällen aus den Absätzen 1 und 2 nachlässig handelt und die Gefahr ebenfalls fahrlässig herbeiführt, kann er bis zu zwei Jahre im Gefängnis oder eine Geldstrafe bekommen.

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