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§ 315b StGB

  • Weitergeleitet von „315b StGB“
  • juristi.Red
  • 8. Juni 2025 um 17:44
  • 13. Juni 2025 um 20:17
  • 411 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3 StGB, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Strafrecht
    • Eingriff
    • gefährlicher Eingriff
    • Straßenverkehr
    • § 315b StGB

Gefährliche Sachen im Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, indem er:

  1. Sachen oder Fahrzeuge kaputt macht oder entfernt,
  2. Hindernisse aufstellt,
  3. oder ähnlichen gefährlichen Quatsch macht,

der bringt das Leben oder die Gesundheit anderer Leute oder wertvolle Dinge in Gefahr und kann dafür bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen oder eine Geldstrafe bekommen.

(2) Schon der Versuch ist strafbar.

(3) Wenn der Täter unter bestimmten Bedingungen handelt, kann die Strafe zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis liegen. In weniger schweren Fällen sind es sechs Monate bis fünf Jahre.

(4) Wer das Ganze aus Fahrlässigkeit macht, kann bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe bekommen.

(5) Wenn jemand aus Fahrlässigkeit handelt und dadurch eine Gefahr verursacht, kann er bis zu zwei Jahre im Gefängnis oder eine Geldstrafe bekommen.

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  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...


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